OSTEOPATHIE Natascha Kampichler
Patienteninformation
Organisatorischer Ablauf
ÄRZTLICHE ABKLÄRUNG
Jede auffällige oder schmerzhafte Symptomatik bedarf einer ärztlichen Abklärung. Ihr Arzt stellt Ihnen einen Verordnungsschein zur Osteopathie, Kinderosteopathie oder Sportphysiotherapie aus.
BEWILLIGUNG
Bitte lassen Sie den Verordnungsschein von Ihrer Krankenkassa (KK) bewilligen, damit Ihre Kosten von der KK teilweise übernommen werden können.
Leider wird die osteopathische Behandlung in Österreich (derzeit) nur von Zusatzversicherungen teilweise oder zur Gänze rückerstattet.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Für eine präventive Behandlung benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.
Termine
Ich bitte Sie um telefonische Terminvereinbarung. Sie können mir ihr Anliegen gerne per Sprachnachricht (Mailbox, Waths App) hinterlassen.
(+43 676 432 73 07)
Anfragen nach 19 Uhr und am Wochenende, können nicht gleich beantwortet werden.
Terminabsage bitte 24h vorher, dies ermöglicht mir, Akutpatient/innen zu behandeln.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass Akuttermine nicht nach Terminwusch planbar sind.
Die momentane Wartezeit für neue Termine beträgt 8-10 Wochen.
Erstkontakt
Zu Beginn der ersten Einheit beachten Sie bitte die derzeitigen Covid-19 Maßnahmen (Aktuelles).
ERSTE EINHEIT
Ausführliches Erstgespräch, Einbeziehung mitgebrachter ärztlicher Befunde und gezielte Untersuchung.
Darauf aufbauend folgen eine erste Behandlung sowie die gemeinsame Planung der weiteren Therapie.
MITZUBRINGEN
- vorhandene ärztliche Befunde
- (bewilligter) Verordnungsschein
- entsprechendes Bargeld (siehe unter "Kosten")
- Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen (2 große Handtücher, FFP2 Maske)
PRAXIS
- Bitte betreten Sie die Praxis ohne Straßenschuhe und erst nachdem sie aufgerufen werden.
Kosten
- Erstbefund 120 Euro.-
- jede weitere Behandlung 95 Euro.-
Ich bitte Sie, die Behandlungen nach jeder Einheit bar zu zahlen.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Sie erhalten von mir nach der Beendigung der Behandlungen eine Honorarnote über Ihre gesamten Kosten.
Diese Honorarnote reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse /Zusatzversicherung ein, damit Sie Ihre Kosten teilweise oder zur Gänze rückerstattet bekommen.
(derzeitiger Rückerstattungstarif für Wahltherapeuten für Einzelheilgymnastik: ÖGK ca. 36,-)